Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Pfeilstetter GmbH
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen bilden als Ergänzung des geltenden Rechts die Grundlage unserer Lieferverträge. Abweichende Bestimmungen des Bestellers sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich oder per e-mail bestätigt bestätigt worden sind.
2. Vertragsabschluß
Ein Liefervertrag kommt erst durch unsere schriftliche oder per e-mail versendete Auftragsbestätigung zustande. Für öffentliche Aussagen, insbesondere in der Werbung, haben wir nur einzustehen, wenn wir sie veranlasst haben und wenn sie die Kaufentscheidung des Bestellers auch tatsächlich beeinflusst hat.
3. Preis
Eine verbindliche Preisfestlegung erfolgt erst durch unsere schriftliche (oder per e-mail) Auftragsbestätigung und unter Vorbehalt, daß die der Auftragsbestätigung
zugrundegelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Unsere Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, in Euro inklusive der zum Zeitpunk der Lieferung geltenden ges. MwSt. ab Werk.Verpackung, Porto Versicherung und sonstige Versandkosten sind nicht eingeschlossen und werden gesondert in Rechnung gestellt. Nachträgliche Änderungen des Auftrags auf Veranlassen des Bestellers werden ihm berechnet.
4. Mindest-Auftragswert
Bei Inlandsaufträgen unter € 10,00 brutto pro Liefertermin werden € 5,00 Bearbeitungspauschale zum Warenwert und Versandkosten berechnet.
Bei einem Inlandsauftrag über € 10,00 brutto und bis € 500,00 brutto werden Versandkosten berechnet.
Über € 500,00 brutto Warenwert versenden wir Versandkostenfrei.
5. Liefermenge , Lieferfrist
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Unsere Lieferzeiten beziehen sich auf das Versanddatum der Ware. Sie gelten als eingehalten, wenn die Ware zu diesem Zeitpunk das Werk verlässt oder dem Besteller Versandunmöglichkeit gemeldet wird.
Die vereinbarte Lieferfrist beginnt erst mit Klärung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten. Ist für die Lieferung oder Leistung eine Handlung des Bestellers erforderlich, beginnt die Lieferfrist frühestens mit der Ausführung der Handlung. Bei Überschreiten der Lieferfrist hat der Besteller eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Bei
Nichteinhaltung der Lieferfrist einschließlich der Nachfrist stehen dem Besteller die gesetzlichen Rechte wegen Verzögerung der Leistung aussließlich für die Warenmenge zu, die nicht fristgerecht geliefert wurde.
Höhere Gewalt, Streik und Aussperrung, Betriebsstörungen und ähnliche unvorhergesehenen von uns nicht zu vertretenden Umstände, insbesondere verspätete oder ausfallende Lieferungen von Zulieferanten, entbinden uns von den vereinbarten Lieferfristen.
6. Leistungsstörungen
Für schuldhafte Pflichtverletzungen, die nicht in einem Mangel der gelieferten Ware bestehen, haften wir außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder derGesundheit, nicht auf Schadenersatz, im übrigen nicht, soweit uns und unserer Erfüllungsgehilfen Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt davon unberührt.
Für die gelieferte Ware übernehmen wir keine Garantie. Eine Bezugnahme auf DIN- oder sonstig Normen dient nur der Warenbeschreibung und stellt keine Garantie dar. Bei Mängeln der gelieferten Ware beschränken sich die gestzlichen Rechte des Bestellers uns gegenüber uns auf das Recht der Nacherfüllung und bei Fehlschlagen einer Nacherfüllung, auf das Recht auf Minderung des Kaufpreises und auf das Rücktrittsrecht. Die Nacherfüllung geschieht nach unserer Wahl unter Ausschluss der Wahl des Bestellers durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache. Wählen wir die Beseitigung des Mangels, sind wir berechtigt, den Ort zu bestimmen, an dem der Mangel beseitigt wird. Die Rechte des Bestellers verjähren in einem Jahr, gerechnet von der Ablieferung der Ware an, es sei denn, dass der Mangel arglistig verschwiegen wurde. Alle weitergehende Rechte sind ausgeschlossen.
Geringfügige Mängel, die die Verwendbarkeit der Ware nicht wesentlich beeinträchtigen,beeinträchtigen nicht ihre Eignung zu der nach dem Vertrag vorausgesetzten Verwendung. Der Besteller hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware unverzüglich zu prüfen. Beanstandungen sind innerhalb einer Woche zulässig.
7. Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungen sind zahlbar ab Rechnungsdatum innerhalb von 14 Tagen netto oder, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen mit 2% Skonto. Voraussetzung für den Skontoabzug ist es, dass der Besteller uns gegenüber alle sonstigen fälligen Rechnungsbeträge beglichen hat und der Skontobetrag in der Rechnung ausgewiesen ist. Der Besteller kommt gegenüber unserer Entgeldforderung spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Während des Verzuges ist die uns zustehende Entgeldforderung mit acht Prozentpunkten, ist der Besteller Verbraucher mit fünf
Prozentpunkten, über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Wechsel werden nicht, Schecks nur erfüllungshalber und unter dem üblichen Vorbehalt angenommen.
Ist der Besteller mit der Zahlung in Verzug, sind wir außerdem berechtigt die weitere Erfüllung des Vertrags abzulehnen. Tritt auf Seiten des Bestellers eine Gefährdung unseres Zahlungsanspruch ein, sind wir auch berechtigt, Vorauszahlungen oder angemessene Sicherheiten zu fordern. Bei Verweigerung sind sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Eingehende Zahlungen werden unbeschadet einer anders lautenden Bestimmung des Bestellers jeweils zunächst auf die Kosten , dann auf die Zinsen und zuletzt auf die älteste offene Hauptforderung verrechnet.
8. Eigentumsvorbehalt
Die geliefert Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer bis zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen gegenüber den Besteller unser Eigentum (Vorbehaltsware). Bei Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware steht uns das Eigentum an der dadurch entstehenden Sache zu, und zwar im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache im Zeitpunkt der Be- und Verarbeitung. Veräußert der Besteller die Vorbehaltsware weiter, tritt er hiermit zum Zeitpunkt der Weiterveräußerung die Forderung gegenüber den Erwerber an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Besteller nicht berechtigt. Eine Zwangsvollstreckung in die Vorbehaltsware ist uns sofort anzuzeigen.
Ist der Besteller mit der Zahlung des Kaufpreis ganz oder teilweise im Verzug, können wir die Herausgabe der Vorbehaltsware auch ohne Rücktritt vom Vertrag verlangen. Wir sind berechtigt, auch ohne Fristsetzung und unabhängig von der Voraussetzung des § 323 Abs. 2 BGB vom Vertrag zurückzutreten.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Gerichtsstand ist soweit gesetzlich zulässig, München, auch für Klagen im Scheck- und Urkundenverfahren. Erfüllungsort ist München.
10. Schlussbestimmung
Eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berühren die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
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